Ambulante Pflege & Beratung
Füreinander da. Sei es bei der Beratung, die am Anfang eine große Rolle für Sie spielt oder bei der täglichen Pflege, die Ihnen den Alltag zuhause weiter ermöglicht.
Wir finden, dass sich niemand damit allein fühlen sollte. Außerdem möchten wir es Ihnen / Ihren Angehörigen ermöglichen, so lange wie möglich zuhause wohnen zu bleiben. Dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen. In Scheeßel und umzu kommen wir deshalb gerne zu Ihnen und helfen, wo wir können und dürfen.
Wir beraten und pflegen mit viel Freude und fachlicher Kompetenz.

Beratung
Pflegeberatung
Auf Wunsch beraten wir Sie zu unseren Leistungen und Ihrem Anspruch gegenüber den Kranken- und Pflegekassen oder Sozialhilfeträgern.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von Leistungen der Pflege- und Krankenkasse. Wo wir nicht selbst helfen können, versuchen wir, Sie über andere Einrichtungen und Angebote zu informieren oder Kontakte dorthin zu vermitteln.
Sie haben Fragen zu Pflegehilfsmitteln? Wir beantworten sie. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung sowie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten, Rollstühle etc.).
Beratungsbesuch (§ 37,3 SGB XI)
Pflegebedürftige, die sich für Geldleistungen entschieden haben, müssen in regelmäßigen Abständen den Beratungsbesuch eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
Die Pflegeberatung dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fragen offen anzusprechen.
- Beim Pflegegrad 2+3 sind sie verpflichtet, einmal pro Halbjahr ein Beratungsgespräch zu führen.
- Beim Pflegegrad 4+5 sind sie verpflichtet, einmal im Quartal ein Beratungsgespräch zu führen.
Sollten die Beratungsgespräche nicht turnusgemäß eingehalten werden, droht eine Kürzung oder im schlimmsten Fall eine Streichung des Pflegegeldes. Deshalb weisen wir Sie so detailliert darauf hin. Bei Fragen kommen Sie immer auf uns zu.
Fundierte Anleitung zu Pflege
Praktische Grundlagen können weiterhelfen: Unsere examinierten Pflegefachkräfte vermitteln Ihnen Wissen, das Ihnen die Pflege Ihrer Angehörigen erleichtert. Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in allen Angelegenheiten der Pflege – und zeigen Ihnen, wie Sie mit Hilfe der Kinästhetik kraftsparend und so einfach wie möglich bei der häuslichen Pflege mitwirken können.
Gut zu wissen
- Nehmen Sie Kombinationsleistungen in Anspruch oder haben PG 1, können Sie natürlich ebenfalls ein Beratungsbesuch in Anspruch nehmen (freiwillig).
- Wir haben auch viele Eltern mit ihren jungen und jugendlichen Kindern als Beratungsklienten. Wenn Sie Bedarf haben, sprechen Sie uns an.
Wenn Sie zu einem der Punkte mehr wissen möchten, kommen Sie gerne auf uns zu.

Pflege
Hoher Anspruch an die Qualität der Pflege
Die Diakonie-Sozialstation Scheeßel-Fintel gGmbH wird, wie alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen einmal pro Jahr vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) überprüft. Hierbei werden sowohl die pflegefachliche Qualität einschließlich Dokumentation als auch die Kundenzufriedenheit geprüft und mit Noten bewertet. Bei diesen Prüfungen konnten wir stets Bestnoten erreichen.
Grundpflege (SGB XI)
Der Begriff der Grundpflege kann für Sie eine wichtige Rolle spielen, weshalb wir ihn Ihnen hier etwas näherbringen: Als Pflegebedürftige/r haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen können als Geldleistungen, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen geltend gemacht werden.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf
- körperbezogene Pflegemaßnahme
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf
- Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
Als ambulanter Pflegedienst führen wir die Pflegemaßnahmen sowie die Betreuungsmaßnahmen gerne für Sie durch. Wir lassen Sie nicht allein und bringen Sicherheit und Freude ins Leben zurück. Für die Haushaltsführungshilfe wenden Sie sich bitte an die örtlichen hauswirtschaftlichen Dienste.
Sie haben noch keinen Pflegegrad und benötigen Hilfe?
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Diese wird Ihren Wunsch an den medizinischen Dienst der Krankenkassen zur Überprüfung weiterleiten.
Es gibt ergänzend die Möglichkeit der Selbsteinschätzung. Nutzen Sie hierfür den Pflegegradrechner von der VDK:
Sie haben bereits einen Pflegegrad – wie geht es jetzt weiter?
Sie haben bereits einen Pflegegrad erhalten? Für den weiteren Weg beraten wir Sie gerne über unsere Unterstützungsmöglichkeiten. Brauchen Sie kompetente Unterstützung bei der Körperpflege oder wünschen Sie sich ambulante Betreuung? Unsere Pflegedienstleitungen kommen für ein erstes Gespräch zu Ihnen nach Hause und beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Thema Pflege und Betreuung. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung Sie für Ihre Lebensqualität in Anspruch nehmen möchten. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihrer gesetzlichen Pflegekasse.

Überblick über die Leistungen der Pflegekasse
Pflegesachleistungen pro Monat:
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Pflegegrad 1:
-
-
Pflegegrad 2:
796 Euro
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Pflegegrad 3:
1.497 Euro
-
Pflegegrad 4:
1.859 Euro
-
Pflegegrad 5:
2.299 Euro
Entlastungsbetrag
Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
In den Pflegegraden 2 bis 5 haben Sie als Pflegebedürftige/r Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1.685 Euro im Kalenderjahr. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson verhindert ist. Die Verhinderungspflege kann stundenweise in Anspruch genommen werden, was sich besonders für regelmäßige Betreuung eignet. Hierfür ist bloß ein formloser Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.
Zusätzlich können bis zu 50 % des nicht verbrauchten Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (also bis zu 927 Euro) für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Das Pflegegeld wird während der gesamten Verhinderungspflege von maximal 6 Wochen hälftig weitergezahlt. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.


Beachten Sie bitte Folgendes:
Erstverordnungen sind nur 13 Tage gültig. Nach ca. 8 Tagen muss daher eine Folgeverordnung beim Arzt beantragt und abgeholt werden. Auch diese wird zur Genehmigung bei Ihrer Kasse eingereicht. Folgeverordnungen sind unterschiedlich lang gültig (abhängig von der Leistung) und müssen regelmäßig neu ausgestellt, abgeholt, bearbeitet und zur Genehmigung eingereicht werden. Diesen bürokratischen Vorgang nehmen wir Ihnen gerne ab.
Bei Fragen zu diesen organisatorischen Abläufen sind wir selbstverständlich mit offenem Ohr für Sie da.
Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V)
Sie haben, privat oder gesetzlich versichert, Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Ziel dieses geregelten Anspruchs ist es, Ihnen den erhofften Erfolg von ärztlichen Behandlungen ermöglichen zu können, Krankenhausbehandlungen zu vermeiden oder zu verkürzen. Ist die häusliche Krankenpflege ein Bestandteil des Plans Ihres Arztes, der Ihre Krankheit behandelt, ist damit die Voraussetzung für den Anspruch erfüllt.
Die Grundlage, mit der wir dann im Weiteren in der Pflege arbeiten, ist eine offizielle Verordnung vom Arzt. Um den Ablauf noch einmal anschaulicher zu erklären, folgen hier die einzelnen Schritte:
- Ihr Arzt erstellt einen Behandlungsplan und eine offizielle Verordnung.
- Die Verordnung wird von Ihnen unterschrieben.
- Sie melden sich bei uns und geben uns Bescheid, ab wann Sie welche Leistungen benötigen.
- Wir prüfen, ob wir freie Kapazitäten haben, um schnell und gut helfen zu können.
- Wenn dies der Fall ist, füllen wir die zweite Seite der Verordnung aus und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
- Nach Erhalt der Genehmigung kann die Versorgung beginnen.